Sabine Knickrehm
Sabine Knickrehm, Vorstandsvorsitzende des Deutschen Sozialrechtsverbandes e. V., war nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg – einstufige Juristenausbildung – zunächst als Rechtsanwältin und anschließend als wissenschaftliche Mitarbeiterin beim Bundessozialgericht tätig. Ab August 1986 arbeitete sie als Richterin am Sozialgericht in Frankfurt am Main und ab Januar 1991 am Hessischen Landessozialgericht in Darmstadt. 2003 wechselte sie als Richterin an das Bundessozialgericht. 2016 wurde sie dort zur Vorsitzenden Richterin am BSG ernannt; zunächst im 13. Senat (Angelegenheiten der gesetzlichen Rentenversicherung) und seit dem 1.7.2021 im 14. Senat (ab dem 1.1.2022 – 7. Senat), zuständig für die Grundsicherung für Arbeitsuchende sowie ab 1.1.23 zusätzlich im für die Arbeitsförderung zuständigen 11. Senat. Sie ist Autorin zahlreicher Kommentierungen, Autorin von Aufsätzen und Buchbeiträgen, Herausgeberin von Kommentaren und Monographien, lehrt an der Universität Göttingen (Juristische Fakultät – Sozialrecht I und II) und ist seit 2016 Mitglied im Beirat „Sozialpolitikforschung des BMAS“ sowie seit 2021 im Beirat des „Deutschen Instituts für Interdisziplinäre Sozialpolitikforschung“.