Die Umsetzung der Istanbul Konvention - (k)eine Frage des politischen Willens
Gewalt gegen Frauen ist ein gesamtgesellschaftliches Problem und keine Privatsache. Sie erfordert ein verantwortliches politisches und gesellschaftliches Handeln. Seit 2018 ist die Istanbul-Konvention (IK) in Deutschland geltendes Recht für die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen auf allen staatlichen Ebenen. Das Gewalthilfegesetz stellt einen entscheidenden Schritt zu ihrer nachhaltigen und vollständigen Umsetzung dar. In dem Fachforum soll beleuchtet und diskutiert werden, welche Maßnahmen zur Umsetzung der Istanbul Konvention und des Gewalthilfegesetzes zum Schutz und zur Unterstützung gewaltbetroffener Frauen und ihrer Kinder bereits erfolgreich in Deutschland umgesetzt werden und welche Hürden auch in Zukunft noch zu überwinden sind, damit jede Betroffene in Deutschland erforderlichen Schutz und Hilfe erhält. Dabei geht es um die zentrale Frage, wie der Ausbau und die verlässliche finanzielle Absicherung des Hilfesystems für gewaltbetroffenen Frauen und ihre Kinder geplant und erreicht werden können.
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