„Lobby“-Arbeit in der Sozialpolitik

Anfang 2022 ist das Lobbyregistergesetz (LobbyRG) in Kraft getreten und zum 1. März 2024 noch einmal „nachgeschärft“ worden. Das Lobbyregister soll dazu beitragen, das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Politik und die Legitimität der Willensbildungs- und Entscheidungsprozesse in Parlament und Regierung zu stärken. Danach müssen sich Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter in das Lobbyregister u.a. dann eintragen, wenn sie Interessenvertretung gegenüber dem Bundestag oder der Bundesregierung betreiben. Nun verbindet sich „von außen betrachtet“ Lobbyarbeit eher mit der Finanzwirtschaft, dem Bauwesen und den Industriezweigen, die sich mit der Beschaffung von Gütern befassen, die im öffentlichen Raum benötigt werden. Gibt es Lobbyarbeit auch in der Sozialpolitik? Wenn ja, unterscheidet sie sich von „sonstiger Lobbyarbeit“ und wie wird sie ggf. bewirkt? Welche Anforderungen ergeben sich durch das LobbyRG, welche Schwierigkeiten gibt es bei der Registrierung? Diesen Fragen wollen wir nachgehen – im Einzelnen:
1) Lobbyregistergesetz: Zwischen Transparenz und Bürokratie
2) Registrieren, registriert und dann ... – Erfahrungsberichte
3) Diskussionsrunde: „Lobbyarbeit“ auch in der Sozialpolitik – Altruistisch oder interessengeleitet?

Das Fachforum "Lobby"-Arbeit in der Sozialpolitik ist eine gemeinsame Veranstaltung des Deutschen Sozialgerichtstags e. V. und des Deutschen Sozialrechtsverbandes e. V.

Veranstaltungsnummer

4.9

Datum

18.09.2025 (Donnerstag)

Uhrzeit

9.30 Uhr - 11.00 Uhr

Referent/innen

Moderation