Personenzentrierung im Bundesteilhabegesetz – Gelingensbedingungen für die Bedarfsermittlung
Durch die Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) im Jahr 2016 wurde ein tiefgreifender Paradigmenwechsel in der Eingliederungshilfe angestoßen. Leistungen sollen nicht länger institutionsorientiert, sondern personenzentriert erbracht werden. Die Bedarfsermittlung nimmt dabei als Grundlage für eine passgenaue und individuelle Leistungserbringung eine Schlüsselrolle ein. Die Bedarfsermittlung hat individuell und funktionsbezogen unter Anwendung der Grundsätze der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) zu erfolgen. Inzwischen wurde viel praktisches Wissen erworben, Instrumente wurden entwickelt und neue Verfahren etabliert. Dennoch bleibt die Umsetzung einer umfassenden und ganzheitlichen Bedarfsermittlung eine anspruchsvolle Aufgabe für die beteiligten Akteure. Ziel des Fachforums ist es, Gelingensbedingungen für die Umsetzung zu identifizieren. Wie kann die Bedarfsermittlung praxistauglich und zugleich qualitätsvoll gestaltet werden, auch vor dem Hintergrund des zunehmenden Personalmangels? Wie kann hierfür die Digitalisierung sinnvoll genutzt werden? Und wie kann die Partizipation von Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf sichergestellt werden?
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